Wohnraum für internationale Azubis: Was Betriebe wirklich bereitstellen müssen
Wir sehen mehr Vermittlungen an der Wohnungsfrage scheitern als an der Rechtslage. Das ist unnötig, denn die Anforderungen sind niedriger, als die meisten Betriebe annehmen — sie müssen nur rechtzeitig erfüllt sein.
Warum überhaupt danach gefragt wird
Die Auslandsvertretung prüft, ob der Bewerber in Deutschland tatsächlich leben kann. Eine gesicherte Unterkunft gehört zu diesem Bild. Spätestens nach der Einreise wird sie zur Pflicht: Ohne Adresse gibt es keine Anmeldung, ohne Anmeldung keinen Aufenthaltstitel, kein Bankkonto und keine Steuer-ID.
Ist der Betrieb verpflichtet?
Nein. Eine Unterkunft zu stellen ist keine gesetzliche Pflicht des Ausbildungsbetriebs.
In der Praxis ist es trotzdem meist der Betrieb, der es tut. Ein Bewerber, der noch nie in Deutschland war, kein deutsches Konto hat und keine Schufa-Auskunft vorlegen kann, bekommt auf dem freien Wohnungsmarkt praktisch keine Wohnung.
Was als ausreichend gilt
- Ein eigenes Zimmer ist der übliche Maßstab; eine Matratze in einem Gemeinschaftsraum ist es nicht.
- Die Miete muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Ausbildungsvergütung stehen.
- Es braucht eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung — die stellt aus, wer die Wohnung überlässt, also gegebenenfalls Sie.
Wege, die funktionieren
- Personalwohnheim oder Betriebswohnung, sofern vorhanden. Der einfachste Weg.
- Zimmer bei Kolleginnen und Kollegen. Wir sehen das häufiger, als man denkt, und es funktioniert gut, wenn es freiwillig ist.
- Kooperation mit dem Berufsschulwohnheim. Viele Berufsschulen haben Kapazitäten, die niemand abfragt.
- Zwischenlösung für die ersten drei Monate. Sobald der Azubi da ist, ein Konto hat und eine Lohnabrechnung vorlegen kann, findet er selbst deutlich leichter etwas.
Ein häufiger Fehler
Die Wohnung wird erst gesucht, wenn das Visum erteilt ist. Dann bleiben oft nur zwei Wochen bis zur Einreise. Suchen Sie parallel zum Visumverfahren — die Adresse wird ohnehin gebraucht, und ein Vorvertrag lässt sich zurückziehen.
Nach der Ankunft
Innerhalb von zwei Wochen muss sich der Azubi beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür braucht er Pass und Wohnungsgeberbestätigung. Planen Sie den Termin ein, bevor er da ist — in vielen Städten sind Termine wochenlang ausgebucht.